Coca-Cola

Global Compact

Folgende zehn Grundprinzipien sind im Global Compact auf- und ausgeführt. Sie gelten weltweit:

MENSCHENRECHTE

  • Schutz der internationalen Menschenrechte im eigenen Einflussbereich
  • Sicherstellung, dass sich das eigene Unternehmen nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt

ARBEITSNORMEN

  • Wahrung der Vereinigungsfreiheit und Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen
  • Abschaffung jeder Art von Zwangsarbeit
  • Wirksame Abschaffung der Kinderarbeit
  • Beseitigung der Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung

UMWELTSCHUTZ

  • Vorsorgender Ansatz im Umgang mit Umweltproblemen
  • Schritte zur Förderung einer größeren Verantwortung gegenüber der Umwelt
  • Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien

KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

  • Beteiligte Firmen treten Korruption in jeglicher Form, einschließlich Erpressung und Bestechung, entgegen
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